1%-Regelung weiterhin nicht verfassungsrechtlich bedenklich
Der Bundesfinanzhof hat wiederum bestätigt, dass gegen die 1%-Regelung auf der Grundlage des Bruttolistenneupreises keine verfassungsrechtlichen Bedanken bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2012, AZ.: VI R 51/11; veröffentlicht am 06.03.2013).