Mitnahme des Lebensgefährten für Abzug der Reisekosten unschädlich
Die Mitnahme des Lebensgefährten bei einer beruflich veranlassten Reise führt nicht dazu, dass die Reisekosten wegen privater Veranlassung insgesamt nicht abziehbar sind. Vielmehr hat die Aufteilung der Kosten in den beruflich bzw. privat veranlassten Anteil zu erfolgen. Sachgerecht ist hierbei grds. ein Aufteilung nach Zeitanteilen (BFH, Beschluss vom 24.8.2012, Az.: III B 21/12).