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Steuerliche Behandlung der Alterssteilzeit-Bezüge während der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit erzielte Einkünfte (sogenanntes Blockmodell) sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge. Diese stellen vielmehr laufende Dienstbezüge dar. Dies ist damit zu begründen, dass die in der Altersteilzeit erbrachten Bezüge eine Entlohnung für die aktive Tätigkeit des Teilzeitbeschäftigten darstellen (vgl. BFH, Urteil vom 21.03.2013 – VI R 5/12; veröffentlicht am 03.07.2013).