Abgrenzung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei Dolmetscherleistungen
Erzielt eine Dolmetscherpersonengesellschaft Einkünfte aus Übersetzungsarbeiten in Sprachen, die nicht deren Gesellschafter, sondern nur Fremdübersetzer beherrschen, liegen keine freiberuflichen, sondern insgesamt gewerbliche Einkünfte vor (vgl. FG Köln, Urteil vom 14.10.2012, AZ.: 15 K 4041/10; Revision anhängig). Dies wird damit begründet, dass der Beruf des Dolmetschers zwar grundsätzlich die Tätigkeit eines freien Berufes im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG darstellt. Doch scheitert die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit daran, dass in Bezug auf die Fremdübersetzungen mangels eigener Fachkenntnisse der Gesellschafter keine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit der Gesellschafter vorliegt.