Rückwirkende Minderung eines Betriebsveräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn eines Betriebsveräußerers mindert sich rückwirkend bei Zahlungen, die er aufgrund einer Verpflichtung, den Erwerber von Schadensersatzforderungen wegen Gewährleistungen aus der Zeit vor der Veräußerung freizustellen, zu zahlen hat (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.1.2012, 3 K 340/11 – Revision zugelassen).