Stb, RA
Alexander Gille
Gestaltung und Prüfung von Testamenten
Sie haben sich ein Vermögen aufgebaut und möchten Ihre Erbfolge festlegen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments unter Einbezug der rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten Ihres Falles. Gerne prüfen wir auch Ihre bereits bestehende letztwillige Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzeltestament, ein Ehegattentestament, einen Erbvertrag oder eine spezielle Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften handelt.
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Sie sind enterbt worden und möchten Ihre Rechte gewahrt sehen. Wir holen alle nötigen Auskünfte ein, setzen diese bei Bedarf gerichtlich durch und fordern Ihre Pflichtteilsansprüche sowie Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch außergerichtlich oder gerichtlich ein.
Sie sind Erbe geworden und nun wird gegen Sie ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung des Anspruchs, der Erstellung der Auskunft und bei Bedarf bei der Abwehr des Pflichtteilsanspruchs.
Testamentsanfechtung
Sie sind zu der Auffassung gelangt, dass der Erblasser bei der Errichtung seines Testaments im Irrtum war oder sich im Testament schlicht verschrieben hat. In einem solchen Fall ist eine Testamentsanfechtung denkbar, bei welcher wir Sie gerne unterstützen.
Erbscheinsanträge
Sie benötigen einen Erbschein, um gegenüber einer Bank oder dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass sie Erbe geworden sind. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Sie haben Kenntnis davon erlangt, dass ein unberechtigter einen Erbscheinsantrag gestellt hat. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung vor Gericht zur Abwehr des Antrags.
Erbschein / europäisches Nachlasszeugnis
Sie benötigen einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis um gegenüber einer Bank, dem Grundbuchamt oder in Europa nachweisen zu können, dass sie Erbe geworden sind. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Auseinandersetzung des Nachlasses
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und es gibt Streit wegen der Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir helfen Ihnen bei dem Versuch einer Streitschlichtung, aber auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Lebzeitige Schenkung / vorweggenommene Erbfolge
Sie planen Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten zu übertragen, um Streit über Ihren Nachlass zu vermeiden oder selbst die Aufteilung Ihres Vermögens in die Hand nehmen zu können. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung der nötigen Verträge unter Einbezug aller rechtlichen und steuerlichen Belange.
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Sie haben geerbt oder eine Schenkung erhalten. Dies führt zunächst dazu, dass Sie Ihr Erbe bzw. Ihre Schenkung beim Finanzamt anzeigen müssen. Nach Aufforderung durch das Finanzamt müssen Sie eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung einreichen. Sowohl die Anzeige als auch die Steuererklärung erstellen wir gerne für Sie.