Abzug von Aufwendungen bei Nutzung von mehreren Arbeitszimmern auf Höchstbetrag von 1.250 € begrenzt
Aufgrund des Personenbezugs des Höchstbetrags ist der Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten typisierend auf 1.250 € begrenzt (vgl. BFH, DStR 2017, 1581).