Vorsteuerberichtigung infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung
Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug zu berichtigen (BFH, Urteil vom 29.03.2017 – XI R 5/16; veröffentlicht am 31.05.2017).