Wenn das Familienheim, also der Lebensmittelpunkt, z.B. nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist, kann ein Ehegatte es bzw. seinen Miteigentumsanteil schenkungsteuerfrei auf seinen Ehegatten übertragen. Dieser kann das Familienheim sodann bei mindestens zehnjähriger Behaltensfrist ertragsteuerfrei veräußern. Der ursprüngliche Schenker kann sodann das neue Familienheim erwerben und wiederum seinem Ehegatten schenkungsteuerfrei unentgeltlich übertragen. Hierdurch lässt sich je nach dem Wert des Familienheims ein beträchtliches Vermögen in die Sphäre des anderen Ehegatten übertragen.
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