Der Bundesfinanzhof hat auf eine Klage von Geschwistern, die ihr gesamtes Leben mit dem Erblasser verbracht haben, entschieden, dass Geschwister im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht genauso wie Ehegatten zu behandeln sind. Die klagenden Geschwister begehrten mit ihrer Klage die Steuerbefreiung des Familienheims für Ehegatten und Lebenspartner, die für Ehegatten und Lebenspartner geltende Steuerklasse I sowie den für Ehegatten und Lebenspartner geltenden Freibetrag nach § 16 ErbStG. Der Bundesfinanzhof stützte seine Entscheidung darauf, dass die begehrten Steuervorteile ihrem klaren Wortlaut nach nur für Ehegatten und Lebenspartner gelten. Des Weiteren führte der BFH aus, dass eine Verfassungswidrigkeit der entsprechenden unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung von Geschwistern im Verhältnis zu Ehegatten und Lebenspartnern nicht gegeben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24.04.2013, AZ.: II R65/11; veröffentlicht am 29.05.2013).
Jetzt Nachricht schreiben oder Termin vereinbaren!
Wir helfen Ihnen gern weiter und freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
Gille & Partner mbB
Neuenteich 20 | 42107 Wuppertal
Telefon: +49 0202 49 61 9 – 0 | Fax: +49 0202 49 61 9 – 28
Baderdamm 2 | 04610 Meuselwitz
Telefon: +49 03448 – 7510 0 | Fax: +49 03448 – 7510 20
Email: info@kanzlei-gille.com
Copyright © 2025 Kanzlei Gille