Sollten Sie noch nicht Mandant bei uns sein und eine Rechtsvertretung wünschen, bitten wir Sie, nach Möglichkeit zu unserem ersten Beratungsgespräch einen ausgefüllten Mandantenfragebogen und zwei unterzeichnete Vollmachten mitzubringen. Hierdurch können wir uns im Rahmen unseres Gesprächs von vorneherein auf das Wesentliche, auf Ihr rechtliches Problem, konzentrieren.
Im Falle einer strafrechtlichen Vertretung bitten wir Sie, zwei unterschriebene Strafprozessvollmachten zu unserem ersten Beratungsgespräch nebst eines ausgefüllten Mandantenfragebogens mitzubringen.
Zwei Vollmachtsexemplare sind jeweils nötig, da wir eine Ausfertigung an die Gegenseite bzw. die Ermittlungsbehörden senden, wenn dies z.B. für die Abgabe von Erklärungen oder ein Akteneinsichtsbegehren erforderlich ist. Die zweite Ausfertigung behalten wir als Reserve in Ihrer Akte.
Download Strafprozessvollmacht – Detmar oder Alexander Gille
Download Strafprozessvollmacht – Lars-Alexander Hohn
Download Vollmacht – Alexander Gille
Download Vollmacht – Lars-Alexander Hohn
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