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Erben steht Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu

Ein Erbe, der aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den Verstorbenen Erblasser Kirchensteuer zahlen muss, kann den Kirchensteuerbetrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen (vgl. FG Hessen, Urteil v. 26.09.2013, AZ.: 8 K 649/13; Revision zugelassen).