Führerscheinkosten als Betriebsausgaben
Führerscheinkosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Führerschein ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Führerschein der Klasse T durch den 17jährigen Sohn eines Landwirts der Fall ( vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012, 4 K 249/11).