Kehrtwende im Reisekostenrecht
Kehrtwende im Reisekostenrecht: Arbeitnehmer können nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben, der eine zentrale Bedeutung gegenüber anderen Tätigkeitsorten zukommen muss (BFH, Urteile vom 9.6.2011, VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/10).