Keine steuerliche Haftung als Steuerhinterzieher bei vortragsfähigem Verlustabzug
Eine Nacherklärung von Einkünften führt bei einem ausreichend hohen vortragsfähigen Verlustabzug mangels Schadens nicht zu einer persönlichen Haftung als Steuerhinterzieher (FG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2012, 11 K 257/10).