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„Mengeninkasso“ führt zu gewerblichen Einkünften

Wenn ein Rechtsanwalt das sog. „Mengeninkasso“ betreibt, führt dies für ihn zu gewerblichen Einkünften. Mengeninkasso bedeutet, dass massenhaft und ohne rechtliche Ãœberprüfung außergerichtlich Forderungen eingezogen werden (BFH, Beschluss vom 20.08.2012, Az.: III B 246/11).