Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen
Zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen ist es erforderlich, dass eine Rechnung vorliegt, die auch den Namen des bewirteten Steuerpflichtigen enthält, es sei denn, es handelt sich um eine Rechnung über Kleinbeträge im Sinne der UStDV. Selbst ausgestellte Eigenbelege oder Kreditkartenabrechnungen reichen nicht aus (BFH, Urteil vom 18.4.2012 – X R 57/09).