Umsatzsteuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
Die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder und die Veranstaltung von Turnieren durch einen nicht als gemeinnützig anerkannten und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Golfclub ist nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei, kann jedoch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steuerfrei sein (FG München, Urteil vom 29.03.2017, Az.: 3 K 855/15; Revision zugelassen).