Zahlungen auf gemeinsames Oder-Konto
Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto ist die Gefahr immanent, dass diese Zahlungen als freigebige Geldzuwendungen der Schenkungsteuer zu unterwerfen sind (BFH, Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10).